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AGB

Falls nichts weiteres vereinbart, gelten die folgenden Liefer- und Zahlungskonditionen der Louis Ditzler AG:

Liefer- und Zahlungsbedingungen

a) Lieferungen

  • Franko Domizil (Rampe) bzw. Talbahnstation per Tiefkühlwagen, gemäss Tourenplan oder Spezialvereinbarung.
  • Mindestmenge pro Einzellieferung: 400 kg.
  • Bei Direktabholung in Möhlin kann kein Abholrabatt gewährt werden.

b) Bestellungen

Diese müssen spätestens um 10.00 Uhr am Vortag des ge- wünschten Liefertermins in unserem Besitz sein (bezüglich Montags-Lieferungen bereits am Freitag).

c) Liefer-Beanstandungen

Solche können grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden,
wenn sie innert 24 Stunden nach Ankunft am Bestimmungsort schriftlich oder telefonisch an die Louis Ditzler AG gemeldet werden (Antau- und Transportschäden sowie evtl. Fehlmengen unmittelbar bei Empfang der Ware durch Vermerk auf dem Lieferschein).

d) Produkt-Qualitäts-Beanstandungen

  • Solche können durch uns nur dann beurteilt und behandelt werden, wenn wir in den Besitz des oder der beanstandeten Produkte gelangen.
  • Bei Bio-Produkten akzeptieren wir ausdrücklich keine Beanstandungen bezüglich Farben, Flecken, Insekten usw.

e) Lagerung und Haftung

Tiefkühlprodukte müssen bei mindestens minus 18°C gelagert werden. Einmal auf- oder angetaut, dürfen sie nicht wieder tiefgekühlt werden.
Für allfällige Schäden, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, kann die Louis Ditzler AG keine Haftung übernehmen.

f) Garantie

  • Die Louis Ditzler AG leistet volle Garantie für einwandfreie Qualitäten, Gewichte, Kalibrierung usw. gemäss Produktespezifikationen.
  • Alle unsere Produkte entsprechen der Schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung.

g) Preise

Sämtliche unsere Preise verstehen sich rein netto (ohne MWSt). Es kommen jeweils die am Liefertag gültigen Preise zur Fakturierung.

h) Preis- und/oder Liefervorbehalt

Bei Missernten, Zoll- und Gebührenerhöhungen, nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei Fällen höherer Gewalt behalten wir uns das Recht vor, bereits erteilte Aufträge ganz oder teilweise zu sistieren oder Preise zu ändern, auch wenn die Aufträge schon bestätigt sind.

i) Gebinde

  • Nicht fakturierte Gebinde für Grundstoffe und Halbfabrikate sowie Paletten sind Eigentum der Louis Ditzler AG.
  • Retourengebinde welche vom Kunden nicht zurückgegeben oder defekt zurückgegeben werden, werden in Rechnung gestellt.

k) Zahlungen

  • 30 Tage nach Fakturadatum, rein netto.
  • Bei vorzeitigen Zahlungen wird ausdrücklich kein Skonto gewährt. - Bei verspäteten Zahlungen behalten wir uns das Recht vor, einen
    Verzugszins zu belasten.

l) Warenübernahme ab Rampe

Bei Warenübernahme ab Rampe der Louis Ditzler AG in Möhlin durch kundeneigene Fahrzeuge übernehmen die Kunden die Ver- antwortung für «Risiko und Gefahr», insbesondere das Transport-Risiko, sofort ab Rampe Möhlin.

m) Warenretouren

  • Solche können ausdrücklich nur nach vorangegangener Verein- barung mit der Louis Ditzler AG, Möhlin verwirklicht werden. Über die Höhe der Gutschrift entscheidet ausschliesslich die Louis Ditzler AG.
  • Produkte, bei denen das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist, werden ausdrücklich nicht zurückgenommen. (In Ausnahmefällen ent- scheidet der evtl. Wiederverwendungswert über die Höhe einer Gutschrift. Für Produkte welche vernichtet werden müssen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf irgendwelche Gutschrift).

n) Auslieferungen von Produkten mit Mindesthaltbarkeitsdatum

Ab Lager Ditzler werden diese bis 9 Monate vor Verfall ausgeliefert. (Ausnahmen: Produkte mit einer Haltbarkeitsfrist von 12 Monaten: Bis 3 Monate vor Verfall, solche mit einer Frist von 18 Monaten: Bis 6 Monate vor Verfall).

Durch die Erteilung jeglichen Auftrages anerkennt der Besteller sämtliche Liefer- und Zahlungsbedingungen.